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   BGH, 09.01.1995 - NotZ 22/94   

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https://dejure.org/1995,13503
BGH, 09.01.1995 - NotZ 22/94 (https://dejure.org/1995,13503)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1995 - NotZ 22/94 (https://dejure.org/1995,13503)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1995 - NotZ 22/94 (https://dejure.org/1995,13503)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verweigerung der Bestellung einer zeitweiligen Notarvertretung aus Gründen der möglichen Irreführung der Öffentlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 35/93

    Unabhängigkeit des Notarvertreters

    Auszug aus BGH, 09.01.1995 - NotZ 22/94
    Wegen der dafür maßgeblichen Gründe wird auf die Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom heutigen Tag - NotZ 35/93 - und - NotZ 6/93 -, die auf Beschwerden des Antragstellers zu anderen abgelehnten Vertreterbestellungen ergangen sind und auch für diesen Sachverhalt zutreffen, Bezug genommen.

    Der Senat hat im Beschluß vom heutigen Tage - NotZ 35/93 - im einzelnen dargelegt, daß ein Angestelltenverhältnis zwischen dem Notar und dem vorgeschlagenen Vertreter den Schein begründet, der Vertreter werde seine Tätigkeit nicht, wie es seiner Aufgabe entspricht, eigenverantwortlich und völlig unabhängig ausüben können.

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 6/93

    Organisationsermessen der Aufsichtsbehörde bei Abwesenheit eines Notars;

    Auszug aus BGH, 09.01.1995 - NotZ 22/94
    Wegen der dafür maßgeblichen Gründe wird auf die Ausführungen des Senats in den Beschlüssen vom heutigen Tag - NotZ 35/93 - und - NotZ 6/93 -, die auf Beschwerden des Antragstellers zu anderen abgelehnten Vertreterbestellungen ergangen sind und auch für diesen Sachverhalt zutreffen, Bezug genommen.
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 5/96

    Durchsetzung der Verpflichtung der Notare zur Meldung der abgabenpflichtigen

    In der Rechtsprechung des Senats sind jedoch Feststellungsanträge im Verfahren nach § 111 BNotO und auch nach § 25 NotVO ausnahmsweise dann für zulässig gehalten worden, wenn es um die Klärung von Fragen geht, die auch für künftige Verwaltungsentscheidungen (der Antragsgegnerin) gegenüber dem Antragsteller wesentlich sind oder wenn das Gebot effektiven Rechtsschutzes sonst leerlaufen würde (vgl. u.a. BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 68; BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1995 - NotZ 6/93 = NJW-RR 1995, 1081; NotZ 35/93 = DNotZ 1996, 203; NotZ 22/94 - und vom 25. November 1996 - NotZ 15/96).
  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 39/96

    Verhinderung eines Notars durch ehrenamtliche Tätigkeiten im Bereich des Sports

    Davon ist jedoch eine Ausnahme zuzulassen, wenn es um die Klärung von Fragen geht, die für künftige Verwaltungsentscheidungen gegenüber dem Antragsteller wesentlich sind, und/oder wenn das Gebot effektiven Rechtsschutzes sonst leerlaufen würde (BGHZ 67, 343, 346; 81, 66, 88; BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 1995 - NotZ 6 und 35/93, NotZ 22/94 und vom 25. November 1996 - NotZ 15/96).
  • BGH, 27.10.1995 - NotZ 38/94

    Abänderungsbefugnis des Beschwerdegerichts im Rahmen einer Gegenvorstellung

    Daraus folgt, daß der Zurückweisung der sofortigen Beschwerde Erwägungen zugrundeliegen, die der Senat bereits in seinen dem Antragsteller bekannten Beschlüssen vom 9. Januar 1995 (NotZ 35/93 und NotZ 22/94) angestellt hat.
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